Rechtsprechung
BFH, 30.04.2012 - VII B 223/11 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Abgabe einer Zollanmeldung im Namen des Käufers bei vereinbarter Lieferbedingung "DDP
- openjur.de
Abgabe einer Zollanmeldung im Namen des Käufers bei vereinbarter Lieferbedingung "DDP"
- Bundesfinanzhof
ZK Art 5 Abs 4, UStG § 21 Abs 2
Abgabe einer Zollanmeldung im Namen des Käufers bei vereinbarter Lieferbedingung "DDP"
- Bundesfinanzhof
Abgabe einer Zollanmeldung im Namen des Käufers bei vereinbarter Lieferbedingung "DDP"
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 5 Abs 4 ZK, § 21 Abs 2 UStG 1999
Abgabe einer Zollanmeldung im Namen des Käufers bei vereinbarter Lieferbedingung "DDP" - rewis.io
Abgabe einer Zollanmeldung im Namen des Käufers bei vereinbarter Lieferbedingung "DDP"
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2, 3d
Nacherhebung von auf Einfuhrwaren entfallenden Zoll gemäß dem Drittlandszollsatz sowie Antidumpingzoll - datenbank.nwb.de
Abgabe einer Zollanmeldung im Namen des Käufers bei Abschluss eines Kaufvertrags zur Lieferbedingung "DDP"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Saarland, 19.10.2011 - 2 K 1587/08
- BFH, 30.04.2012 - VII B 223/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 14.02.2002 - VII B 141/01
NZB; neues Zulassungsrecht; Wahrung der Einheitlichkeit der Rspr.
Auszug aus BFH, 30.04.2012 - VII B 223/11
Für die seitens der Beschwerde vertretene Ansicht, der Zulassungsgrund des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO sei gegeben, weil dem FG bei der Auslegung und Anwendung des Rechts Fehler von so erheblichem Gewicht unterlaufen seien, dass diese, würden sie nicht von einem Rechtsmittelgericht korrigiert, geeignet wären, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen (vgl. dazu: Senatsbeschluss vom 14. Februar 2002 VII B 141/01, BFH/NV 2002, 798), spricht nichts. - BFH, 18.06.2001 - II B 129/00
Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht, Nichtberücksichtigung unstreitigen …
Auszug aus BFH, 30.04.2012 - VII B 223/11
Es ist vielmehr grundsätzlich davon auszugehen, dass das Gericht das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen hat (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Juni 2001 II B 129/00, BFH/NV 2001, 1292). - BFH, 19.11.2002 - X B 78/01
Verletzung des rechtlichen Gehörs
Auszug aus BFH, 30.04.2012 - VII B 223/11
Daher ist eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur anzunehmen, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls deutlich ergibt, dass das FG Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BFH-Beschluss vom 19. November 2002 X B 78/01, BFH/NV 2003, 335, m.w.N.).